ADR-Auffrischung
Der Transport kennzeichnungspflichtiger Gefahrgüter ist stark reglementiert. Gefahrgutfahrer müssen im Besitz einer ADR-Karte sein.
Ihre ADR-Karte ist 5 Jahre gültig. Danach muss sie verlängert werden.
Eine Verlängerung der vorhandenen ADR-Karte für alle Klassen ist nur durch eine IHK-anerkannte Auffrischungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
Ihr Nutzen:
Sie verlängern Ihre ADR-Karte nach erfolgreicher IHK-Prüfung um weitere 5 Jahre ab Ablaufdatum.
In 12 Unterrichtseinheiten (1,5 Tage) erhalten Sie eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse und werden über aktuelle Neuerungen zu den Gefahrgutvorschriften informiert. Damit sind Sie bestens auf die Prüfung vor der IHK vorbereitet.
Voraussetzungen
Um an der Fortbildung für Gefahrgutfahrer teilnehmen zu können, müssen Sie im Besitz einer gültigen ADR-Karte sein. Die Auffrischung muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der ADR-Karte besucht werden. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ist die Teilnahme an dieser Auffrischungsschulung möglich.
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Dokumentation und Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen
- Anforderungen an Tank- und Gefahrguttransporte der Klassen 1 und 7
- Schriftliche Prüfung vor der IHK
- Wichtige Hinweise
Gerne können Sie über den Termin-Button unser Anmeldeformular benutzen.