Ausbildung für Gefahrgutbeauftragte
Jedes Unternehmen, dass mit gefährlichen Gütern umgeht und Pflichten nach der deutschen Gefahrgut-Verordnung Straße, Schiene und Binnenschiff (GGVSEB) zu erfüllen hat, muss einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Dies gilt für Unternehmen jeder Größe.
Die Rolle des Gefahrgutbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Handhabung von Gefahrgütern eingehalten werden. Dies umfasst sowohl nationale als auch internationale Vorschriften und Bestimmungen.
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann der Unternehmer selbst, ein Mitarbeitender oder ein Externer übernehmen. Allen ist aber gemeinsam, dass sie im Besitz eines gültigen Zertifikates sein müssen.
Dieses Zertifikat wird nach Besuch eines entsprechenden Lehrgangs mit abschließender erfolgreicher Prüfung durch die jeweilige IHK erworben.
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf durch eine erneute Prüfung vor der IHK verlängert werden.
Hierbei ist die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang nicht obligatorisch, wird aber von uns empfohlen. Die intensive Vorbereitung auf die Prüfung erleichtert deren erfolgreiches Abschließen.
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