Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR / RID / IMDG-Code
Um Gefahrgut befördern zu können, müssen Sie, als am Transport beteiligte Person (z.B. als Verpacker, Verlader, Beförderer, Ab- oder Versender), eine entsprechende Unterweisung erhalten.
Diese Pflicht zur Unterweisung schließt auch die regelmäßige Aktualisierung durch Auffrischungsschulungen ein.
Wir führen diese Schulung nach ADR, RID und IMDG-Code durch und passen die Schulung, je nach Verantwortlichkeit und Aufgabenbereich, den individuellen Bedürfnissen unserer Teilnehmer an.
Ihr Nutzen:
Sie kommen Ihrer Unterweisungspflicht nach und vermeiden unnötige Gefahrgutablehnungen oder Verzögerungen beim Transport durch den Erwerb des notwendigen Fachwissens.
Außerdem eignen Sie sich den sicheren Umgang der Vorschriften und der daraus entstehenden praktischen Umsetzung an und haben bei uns die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden und unseren praxiserfahrenen Dozenten.
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrklassen)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen
Erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Gefahrguttransport wissen müssen!
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