Fortbildung für Ausbilder nach § 7 BKrFQV
Nach den einschlägigen Vorschriften der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung BKrFQV
haben alle eingesetzten Ausbilder regelmäßig eine eigene Fortbildung zu absolvieren.
Die Ausbilder haben mindestens alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung
mit insgesamt 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten teilzunehmen.
Diese Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für die berufliche Tätigkeit des Ausbilders
von Bedeutung sind. Also die Themen in den drei Hauptkenntnisbereichen, in denen die
Ausbilder eingesetzt werden.
Diese Seminarteilnahme ist sowohl an aufeinanderfolgenden Tagen als auch an drei
einzelnen Tagen, die nicht aufeinander folgen, zulässig. Hier sind die Unterrichtseinheiten
der jeweiligen Einzeltage/Seminare zusammenzufassen.
Ausbilder dürfen nur eine Aus- und/oder Weiterbildung nach BKrFQG/BKrFQV durchführen,
wenn sie sich selbst „regelmäßig“ fortbilden und dies schriftlich nachweisen. Die letzten
beiden Fortbildungsnachweise sind vom Schulungsveranstalter aufzubewahren.
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- Die Fortbildung erfolgt durch unsere Experten aus der Praxis
- Wir vermitteln vieles in praktischen Beispielen
- Alle erforderlichen Inhalte werden abgedeckt
- Die gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt
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